Grundsteuer auf dem Prüfstand – und wir sind dabei!

BdSt nimmt an mündlicher Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht teil

Die Grundsteuer ist sowohl für Eigentümer als auch für Mieter wichtig, denn sie zahlen die Steuern. Jetzt steht sie als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen auf der Kippe. Am 16. Januar 2018 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das geltende Bewertungsrecht. Der Bund der Steuerzahler ist in Karlsruhe vor Ort.

Konkret stehen die Bewertungsregeln für die Grundstücke auf dem Prüfstand. Dieser Wert ist Ausgangsgröße für die Berechnung der Steuer. Das Problem: Die sogenannten Einheitswerte werden auf Grundlage der Wertverhältnisse des Jahres 1964 in den westlichen bzw. 1935 in den östlichen Bundesländern ermittelt. Genau darüber beschweren sich die Kläger bzw. Beschwerdeführer beim Gericht: Die Steuerzahler sehen einen Verstoß gegen Artikel 3 GG (Gleichheitsgrundsatz), weil Veränderungen im Gebäudebestand und auf dem Immobilienmarkt – wegen der Rückanknüpfung an die Jahre 1935/1964 – nicht ausreichend bei der Bewertung der Grundstücke berücksichtigt werden. Zudem richten sich die Beschwerden gegen die Anwendung zweier unterschiedlicher Bewertungsverfahren, die für dasselbe Grundstück zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen können („Ertrags- und Sachwertverfahren“).

Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht klären, ob diese Bewertung verfassungsgemäß ist. Es spricht einiges dafür, dass die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber die veraltete Berechnungsmethode nicht mehr durchgehen lassen. Der Bundesfinanzhof in München – das höchste deutsche Steuergericht – hatte bereits im Jahr 2014 Zweifel angemeldet und deshalb drei Verfahren nach Karlsruhe vorgelegt. Um diese Vorlagen und zwei weitere Verfassungsbeschwerden geht es in der mündlichen Verhandlung.

Kommen die Bundesverfassungsrichter zum gleichen Ergebnis wie die Kollegen aus München, muss der Gesetzgeber aktiv werden. Zwar hatten einige Bundesländer bereits 2016 einen Reformvorschlag vorgelegt, doch wurde dieser nicht von allen Bundesländern unterstützt. Denn in manchen Orten wäre die Grundsteuer durch den Vorschlag deutlich teurer geworden. Deshalb drängt der Bund der Steuerzahler darauf, sich auf ein einfaches Modell zu einigen, das Eigentümer und Mieter nicht zusätzlich finanziell belastet und keinen unnötigen Bürokratieaufwand schafft.

 

 

Klares Bekenntnis gegen Steuererhöhungen fehlt!

Das sagt der Bund der Steuerzahler zum Sondierungsergebnis von Union und SPD

Der Fahrplan für mögliche Koalitionsverhandlungen von CDU, CSU und SPD steht. „Der Zug geht in die richtige Richtung“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel. „Vor allem begrüßen wir den Einstieg in den Soli-Ausstieg. Der schrittweise Abbau des Solidaritätszuschlags ist für viele Bürger ein wichtiges Signal. Dennoch fordern wir eine schnellere Abschaffung noch in dieser Legislaturperiode – komplett und für alle!“ Entscheidend ist, dass Bürger und Betriebe insgesamt entlastet werden. Dies geht aus der Aussage der Sondierer, dass die „Steuerbelastung“ nicht steigen soll, nicht eindeutig hervor.


Im Gegenteil: Mit dieser Formulierung halten sich Union und SPD ein Hintertürchen offen, um an einer Stelle zu entlasten und woanders an der Steuerschraube zu drehen. „Wir fordern ein klares Bekenntnis der Politik zur Steuerentlastung, damit die Bürger tatsächlich mehr Netto in der Tasche haben. Deshalb müssen in den Koalitionsverhandlungen auch konkrete Aussagen zu einer Reform des Einkommensteuertarifs inklusive einem deutlich später greifenden Spitzensteuersatz getroffen werden.“

Die versprochene Senkung des Arbeitslosenbeitrags von 3 auf 2,7 Prozent ist gut, hätte aber großzügiger ausfallen können. „Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler wäre sogar eine Absenkung um 0,5 Prozent möglich gewesen – auch mit einem Beitragssatz von 2,5 Prozent hätte die Arbeitsagentur schon im letzten Jahr einen Überschuss von gut 530 Millionen Euro erzielt“, betont BdSt-Präsident Holznagel. Dies hatte der Verband bereits zur Bundestagswahl im September gefordert.

Bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen sollten sich die Verhandlungspartner darüber hinaus mit dem Bundeshaushalt befassen. Die Grundaussage, ohne neue Schulden auskommen zu wollen, steht. „Ich erwarte von der künftigen Regierung, dass sie ebenso wie die meisten Bundesländer eine Verpflichtung zum substanziellen Abbau von Altschulden in das Bundeshaushaltsgesetz aufnimmt“, fordert Holznagel. „Zudem muss in den Koalitionsverhandlungen definiert werden, wo genau Einsparpotenzial besteht, um den Altschuldenberg abzubauen. Vernünftige Haushaltspolitik braucht Prioritäten!“

 

 

Echte EEG-Reform statt zaghafter Reformversuche!

Beispieltext...BdSt fordert Senkung der Stromsteuer

Die Eckpunkte für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) reichen nicht aus, um den Anstieg des Strompreises spürbar zu drosseln. Hier sind einschneidende Änderungen nötig. Um die Stromkosten mittel- und langfristig zu begrenzen, plädiert der Bund der Steuerzahler für die Einführung eines Quotensystems, das kürzlich von der Monopolkommission empfohlen wurde. Um das Strompreis-Niveau kurzfristig zu begrenzen, sollte die Stromsteuer reduziert werden.

„Es ist nicht akzeptabel, dass der Strompreis zu mehr als der Hälfte aus Abgaben und Steuern besteht. Die Bundesregierung sollte die ohnehin überhöhte Stromsteuer senken und so die Verbraucher entlasten“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel auch mit Blick auf Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), der heute seine Pläne für die Energiewende im Bundestag beworben hat. „Wir werden Herrn Gabriel daran erinnern, dass die Stromsteuersenkung in seinem Parteiprogramm stand und schnell umgesetzt werden muss.“

Im Einzelnen: Mehr als 1.000 Euro zahlt ein Drei-Personen-Haushalt durchschnittlich für seinen Strom in diesem Jahr. Der Strompreis für Haushalte hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Industriebetriebe mussten sogar fast eine Verdreifachung der Stromkosten hinnehmen. Grund ist vor allem die EEG-Umlage, die allein seit 2009 fast verfünffacht und mittlerweile gut 20 Prozent des Strompreises für Haushalte ausmacht. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt in diesem Jahr allein 260 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) an EEG-Umlage. Im Jahr 2009 waren es lediglich 55 Euro. Da die EEG-Einspeisevergütungen für 20 Jahre garantiert sind, hat der Staat zudem bereits immense Zahlungsversprechen von mehr als 300 Milliarden Euro abgegeben. Holznagel: „Hier sollte die Politik nicht noch mehr Kosten aufsatteln, um die implizite Verschuldung nicht weiter aufzublähen.“

Die gesamten staatlichen Abgaben am Strompreis betragen bereits mehr als 50 Prozent. Für einen Drei-Personen-Haushalt sind das durchschnittlich über 500 Euro im Jahr. Einen relevanten Anteil hat daran auch die Stromsteuer. Hier zeigt sich der deutsche Fiskus überaus ehrgeizig: So beträgt der deutsche Stromsteuersatz für private Haushalte mehr als das 20fache des EU-Mindeststeuersatzes, sodass hier ein Spielraum für eine deutliche Senkung vorhanden ist. Alternativ könnte auch die Umsatzsteuer auf Strom reduziert werden. Dies wäre sachgerecht, weil es sich bei Strom wie bei Lebensmitteln um ein lebensnotwendiges Gut handelt. Dennoch wird Strom mit dem vollen Satz von 19 Prozent und nicht mit dem ermäßigten Satz von 7 Prozent belastet.


Was ist die EEG-Umlage?
Die Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien erhalten feste Vergütungssätze für die in das Stromnetz eingespeiste Menge an Strom. Allerdings kann der Strom nur zum deutlich niedrigeren Preis an der Strombörse verkauft werden. Folglich ergibt sich eine Differenz aus den so genannten Einspeisevergütungen und den Erlösen an der Strombörse. Diese Differenz ist zugleich das Volumen für die Förderung erneuerbarer Energien. Sie wird mittels EEG-Umlage an die Stromverbraucher weitergegeben.

Die EEG-Umlage liegt im Jahr 2014 bei 6,24 ct/kWh. Auf die EEG-Umlage wird die Mehrwertsteuer von 19 % erhoben, sodass die Bruttobelastung durch die EEG-Umlage 7,43 Euro beträgt. Ein Haushalt mit einem Jahresstromverbrauch von 3.500 kWh wird somit durch die EEG-Umlage um insgesamt 260 Euro im Jahr belastet.

Hohe Steuermehreinnahmen 2013

Ende der Neuverschuldung und Entlastung der Steuerzahler sind solide finanzierbar

 

Der Fiskus hat im Jahr 2013 erneut Steuereinnahmen in Rekordhöhe erzielt: Das Plus gegenüber dem Vorjahr beträgt 18 Milliarden Euro. Die Steuereinnahmen von Bund und Ländern stiegen von 552 Milliarden Euro auf insgesamt 570 Milliarden Euro. „Die Botschaft dieser Zahlen ist eindeutig. Die öffentlichen Kassen sind prall gefüllt wie nie zuvor. Es ist ein Gebot der Vernunft, dieses Finanzpolster verantwortungsvoll zu nutzen“ sagt der Präsident des BdSt, Reiner Holznagel, an die Adresse von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. „Doch statt die Neuverschuldung sofort zu beenden und die Steuerzahler zu entlasten, brechen bei der großen Koalition alle Dämme. Die Ausgaben schießen in die Höhe, die Beitragszahler müssen zusätzliche Lasten schultern, und der Abbau der kalten Progression spielte in der Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel keine Rolle. Die große Koalition legt trotz bester Rahmenbedingungen einen teuren Fehlstart hin.“
Angesichts milliardenschwerer Mehreinnahmen sind Steuerentlastungen möglich und auch solide finanzierbar. Der Bund der Steuerzahler fordert ein Sofortprogramm mit folgenden Bausteinen:

  • Einkommensteuer: Abbau der kalten Progression. Wenn die Politik nicht handelt, kommen auf Grund von kalter Progression und heimlicher Steuererhöhungen bis 2017 Mehrbelastungen in Höhe von 87 Milliarden Euro auf die Steuerzahler zu.
  • Solidaritätszuschlag: Sofortiger Einstieg in den Ausstieg. Der Bund nimmt bis 2019 rund 66 Milliarden Euro mehr aus dem Soli ein, als er für den Aufbau Ost ausgibt. Dieses Profitgeschäft zu Lasten der Steuerzahler muss beendet werden.
  • Abgeltungsteuer: Sparer-Pauschbetrag von 801 auf 1.050 Euro erhöhen! Viele Sparer müssen Kaufkraftverluste hinnehmen, weil die Rendite von sicheren Wertanlagen infolge der Niedrigzinspolitik der EZB häufig negativ ausfällt. Wird der Sparer-Pauschbetrag angehoben, werden zahlreiche Kleinsparer vollständig von der Abgeltungsteuer befreit.

Angriffe auf Sparer stoppen

BdSt kritisiert IWF-Vorschlag einer Sparer-Steuer. In einem aktuellen Bericht des Internationalen Währungsfonds wird vorgeschlagen, zur Staatsschuldentilgung nötigenfalls eine allgemeine zehnprozentige Vermögensabgabe einzuführen. Davon wären dann auch die Sparvermögen der Bürger betroffen.
Der Bund der Steuerzahler hält diese IWF-Idee für grotesk. Schließlich waren es nicht die Sparer, die die Staatsschuldenkrise verursacht haben.

Um die Schuldenkrise zu lösen, ist die Politik gefragt. Sie muss die Staatsausgaben drosseln und durchgreifende Reformen für mehr Wirtschaftswachstum einleiten. Nur so kann eine Haushaltskonsolidierung nachhaltig gelingen.
Hier sollte sich der IWF weiter beratend einbringen, statt konfiskatorische Maßnahmen zu fordern.

Zu den vielfältigen Problemen der Vermögensbesteuerung sind jüngst zwei kompakte Analysen des wissenschaftlichen Instituts des Bundes der Steuerzahler erschienen (Download als pdf):

kompakt 12: Zehn Argumente gegen die Vermoegensteuer
kompakt 18: Vermögensabgabe

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